Wie funktioniert die Pauschalsteuer auf private Mieteinnahmen in Polen? Steuersätze, die Schwelle von 100.000 PLN, Zahlungsfristen, die PIT-28-Erklärung und Rechenbeispiele — ein praktischer Leitfaden für Vermieter.
12 Juni 2026 · 7 min · Zespół Brokik

Wer in Polen eine Wohnung privat vermietet — also außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit — versteuert die Einnahmen mit der Pauschalsteuer auf registrierte Einnahmen (ryczałt). Das ist derzeit die einzige Besteuerungsform für die private Vermietung; die progressiven allgemeinen Regeln stehen nicht mehr zur Wahl. Die gute Nachricht: Die Pauschale ist einfach — Sie zahlen einen Prozentsatz der Einnahmen und führen nur minimale Aufzeichnungen. Der Nachteil: Kosten wie Renovierungen oder Kreditzinsen sind nicht absetzbar. So funktioniert das System in der Praxis.
Die Pauschale auf Mieteinnahmen gilt für natürliche Personen, die Immobilien im Rahmen der sogenannten privaten Vermietung vermieten — also nicht als Gewerbe. Typischer Fall: Sie besitzen eine oder mehrere Wohnungen und vermieten sie langfristig. Ob Einzimmerwohnung, Haus oder Stellplatz, spielt keine Rolle. Wer dagegen ein Vermietungsgewerbe betreibt, rechnet nach den für Unternehmen geltenden Regeln ab.
Die Pauschale ist progressiv aufgebaut, mit einer einzigen Schwelle:
Wichtig: Der höhere Satz gilt nur für den übersteigenden Betrag, nicht für die gesamten Einnahmen. Das Überschreiten der Schwelle bedeutet also nicht, dass plötzlich die gesamte Miete mit 12,5% besteuert wird.
Ehegatten mit Gütergemeinschaft können eine Erklärung abgeben, dass die gesamten Mieteinnahmen von einem der beiden versteuert werden. In diesem Fall steigt die Schwelle für den Satz von 8,5% auf 200.000 PLN — oft eine lohnende Option, wenn die Mieteinnahmen 100.000 PLN pro Jahr übersteigen.
Besteuert werden die tatsächlich erhaltenen Einnahmen — entscheidend ist der Zahlungseingang, nicht die Rechnungsstellung. Zwei Punkte sorgen in der Praxis für die meisten Unsicherheiten:
Die Miete selbst — der Betrag, den der Mieter für die Nutzung der Wohnung zahlt — ist selbstverständlich steuerpflichtige Einnahme.
Die Pauschale zahlen Sie selbstständig, ohne Aufforderung des Finanzamts:
Die Zahlungen gehen auf Ihr individuelles Steuer-Mikrokonto.
Beispiel 1: eine Wohnung. Sie vermieten eine Wohnung für 3.000 PLN monatlich, der Mieter zahlt die Nebenkosten zusätzlich nach Verbrauch (so steht es im Vertrag). Ihre Jahreseinnahmen: 36.000 PLN. Steuer: 36.000 PLN × 8,5% = 3.060 PLN pro Jahr, also 255 PLN monatlich.
Beispiel 2: Überschreiten der Schwelle. Sie vermieten drei Wohnungen mit Jahreseinnahmen von 120.000 PLN. Steuer: 100.000 PLN × 8,5% = 8.500 PLN plus 20.000 PLN × 12,5% = 2.500 PLN. Gesamt: 11.000 PLN.
Beispiel 3: die Ehegattenerklärung. Dieselben 120.000 PLN Einnahmen, aber die Ehegatten haben erklärt, dass einer von ihnen den gesamten Betrag versteuert. Die Schwelle von 8,5% liegt dann bei 200.000 PLN, die Steuer beträgt 120.000 PLN × 8,5% = 10.200 PLN. Ersparnis: 800 PLN pro Jahr.
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Die Pauschalsteuer auf private Vermietung ist unkompliziert: 8,5% auf Einnahmen bis 100.000 PLN, 12,5% auf den übersteigenden Betrag, Zahlungen bis zum 20. des Folgemonats und PIT-28 bis zum 30. April. Entscheidend für eine sichere Abrechnung sind ein gut formulierter Mietvertrag (Nebenkosten beim Mieter), das Wissen, dass die Kaution keine Einnahme ist, und verlässliche Zahlungsaufzeichnungen.
Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Steuerberatung dar. Wenden Sie sich in individuellen Angelegenheiten an einen Steuerberater oder Ihr Finanzamt.
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