Länderprofil

Frankreich: Überblick über den Mietmarkt

38,8%der Bevölkerung wohnt zur Miete
Frankreich schreibt für den Mietvertrag über eine Hauptwohnung ein amtliches Vertragsmuster vor, schützt den Mieter stark und deckelt das Mietniveau in einer wachsenden Zahl von Städten mit angespanntem Markt.

Der Mietmarkt

EigentumsstrukturDie private Vermietung in Frankreich liegt zu 95% in den Händen von Privatpersonen. Daneben existiert ein riesiger, eigenständiger Sozialwohnungssektor (HLM) — gemeinnützig und öffentlich.
Wer mietetDer Anstieg der Zahl der Mieter seit 2000 wurde hauptsächlich durch die private Vermietung getrieben; der Sozialsektor (HLM) deckt etwa 15% der Haushalte ab.
38,8 % der Bevölkerung mietet, davon 16,9 % zu Marktmieten.
Auf einen Blick

Frankreich: rechtlicher Rahmen

Mietmarkt
38,8 % der Bevölkerung mietet, davon 16,9 % zu Marktmieten.
Rechtlicher Rahmen
Geregelt durch das Mietgesetz von 1989 und seine Verordnungen. Seit 2015 muss jeder Hauptwohnungs-Mietvertrag das amtliche staatliche Vertragsmuster verwenden.
Kaution
Die Kaution ist bei unmöblierter Vermietung auf eine Monatsmiete begrenzt (zwei Monate bei möbliert); der bail mobilité erlaubt gar keine Kaution.
Kündigung und Beendigung
Der Mieter kündigt mit einer Frist von drei Monaten (ein Monat in einer Zone mit angespanntem Markt); der Vermieter darf nur zum Vertragsende kündigen, mit sechs Monaten Frist und einem berechtigten, ernsthaften Grund.
Mieterhöhungen
Die Miete wird, sofern der Vertrag dies vorsieht, einmal jährlich anhand des Referenzmietindex (IRL) angepasst — es gilt jedoch keine Erhöhung oder Indexierung, solange die Wohnung im Energieausweis mit F oder G bewertet ist.
Wissenswert
Die Miete ist für energetisch schwache F/G-Wohnungen eingefroren, bis diese verbessert werden, und encadrement des loyers deckelt das Mietniveau selbst in ausgewiesenen Städten; eine verspätete Rückzahlung der Kaution löst eine Strafe von 10%-per-month aus.
Risiko für Vermieter
Die Verwendung des amtlichen Musters, die Einhaltung der Mietpreisregulierung und des Einfrierens bei schlechter Energieklasse sind zwingend vorgeschrieben, mit Bußgeldern bei fehlerhafter Anwendung der Mietobergrenzen.

Der Mietvertrag

Französische Wohnraummietverhältnisse für eine unmöblierte Wohnung als Hauptwohnsitz unterliegen dem Mietgesetz vom 6. Juli 1989 und seinen Durchführungsverordnungen. Seit 2015 muss jeder solche Mietvertrag das offizielle staatliche Vertragsmuster gemäß Dekret Nr. 2015-587 verwenden — ein Vermieter kann die Kernklauseln nicht einfach selbst formulieren.

Die Standardlaufzeit beträgt drei Jahre, gerechnet vom vereinbarten Beginn- bis zum vereinbarten Enddatum, und sie verlängert sich automatisch (tacite reconduction), sofern keine der Parteien kündigt. Der Mieter kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen, verkürzt auf einen Monat in einer ausgewiesenen Zone mit angespanntem Wohnungsmarkt (zone tendue) oder in anderen gesetzlich vorgesehenen Fällen. Der Vermieter hingegen darf den Mietvertrag nur zum Laufzeitende beenden, mit einer Frist von sechs Monaten und einem legitimen, ernsthaften Grund — Eigenbedarf, Verkauf der Wohnung oder ein anderer vom Gesetz anerkannter motif légitime.

Die Miete wird, sofern der Vertrag dies vorsieht, einmal jährlich anhand des von INSEE veröffentlichten Mietreferenzindex (indice de référence des loyers, IRL) angepasst. In Städten mit Mietpreisbremse (encadrement des loyers) muss die vereinbarte Miete zudem die geltende gedeckelte Referenzmiete einhalten. Entscheidend ist: Solange die Wohnung im Energieausweis (DPE) mit F oder G eingestuft ist, darf keine Mietanpassung oder Indexierung erfolgen — die Miete bleibt eingefroren, bis der Vermieter die Einstufung verbessert.

Vor der Unterzeichnung muss der Vermieter dem Mietvertrag eine Reihe verpflichtender Diagnosen beifügen: den DPE selbst, den état des risques (Erklärung zu Natur- und Technologierisiken) sowie bei älteren Gebäuden die Bleiuntersuchung CREP zusammen mit Gas- und Elektroinspektionen. Fehlende Unterlagen können den Mietvertrag beeinträchtigen.

Kaution

Die Kaution (dépôt de garantie) ist gesetzlich bei unmöbliertem Mietverhältnis auf eine Monatsmiete ohne Nebenkosten gedeckelt — die Brokik-Vertragsvorlage setzt diese Obergrenze direkt in ihren Klauseln durch. Der Mieter darf sie während der Mietdauer nicht zur Deckung von Miete oder Nebenkosten verwenden, und sie wird für den Mieter nicht verzinst.

Nach dem Auszug des Mieters hat der Vermieter einen Monat Zeit, um die Kaution zurückzuzahlen, wenn das Auszugsprotokoll (état des lieux de sortie) mit dem Einzugsprotokoll übereinstimmt, oder zwei Monate, wenn es Schäden ausweist — gerechnet ab dem Tag der Schlüsselübergabe, abzüglich berechtigter geschuldeter Beträge. Wird diese Frist versäumt, erhöht sich der dem Mieter noch geschuldete Restbetrag um 10 % der Monatsmiete (ohne Nebenkosten) für jeden begonnenen Verzugsmonat.

Kündigung und Mieterhöhungen

Die Kündigung ist bewusst asymmetrisch geregelt. Der Mieter kann jederzeit während der dreijährigen Laufzeit kündigen, im Regelfall mit einer Frist von drei Monaten — verkürzt auf einen Monat in einer zone tendue oder in den anderen gesetzlich vorgesehenen Fällen (Arbeitsplatzverlust, erste Arbeitsstelle, Versetzung, gesundheitliche Gründe usw.).

Der Vermieter kann nur zum Ende der dreijährigen Laufzeit tätig werden, mit einer Frist von sechs Monaten und unter Angabe eines der gesetzlich legitimen, ernsthaften Gründe: reprise (Rücknahme der Wohnung zur Eigennutzung oder für einen nahen Angehörigen), vente (Verkauf bei Räumung der Wohnung) oder ein anderer motif légitime wie eine wiederholte schwerwiegende Vertragsverletzung. Eine Kündigung ohne einen dieser Gründe oder eine zu früh ausgesprochene Kündigung bleibt wirkungslos, und der Mietvertrag verlängert sich durch stillschweigende Verlängerung (tacite reconduction).

Das Gesetz erklärt zudem jede Klausel von vornherein für nichtig, die dem Vermieter erlauben würde, bei verspäteter Zahlung eine Vertragsstrafe, ein Bußgeld oder eine Mieterhöhung zu verlangen — die einzige Möglichkeit des Vermieters bei unbezahlter Miete ist der gerichtliche Weg (commandement de payer, danach die Auflösungsklausel vor Gericht).

Übergabeprotokoll

Der état des lieux (Übergabeprotokoll bei Einzug/Auszug) ist in Frankreich verpflichtender, nicht optionaler Bestandteil eines Mietverhältnisses. Er wird gemeinsam („contradictoirement") und schriftlich bei der Schlüsselübergabe erstellt und beschreibt die Wohnung, ihre Ausstattung und die Zählerstände; er wird dem Mietvertrag selbst als Anlage beigefügt.

Beim Auszug wird auf dieselbe Weise ein zweiter état des lieux erstellt. Der Vergleich beider Protokolle bildet die rechtliche Grundlage, um den Mieter für Schäden zu belangen, die über die normale Abnutzung hinausgehen — ohne ein ordnungsgemäßes Einzugsprotokoll hat der Vermieter im Wesentlichen keine Möglichkeit, den ursprünglichen Zustand der Wohnung nachzuweisen, und gesetzlich wird vermutet, dass der Mieter sie in gutem Zustand erhalten hat.

Pflichten und Nebenkosten

Die laufende Instandhaltung und kleinere Reparaturen (réparations locatives, per Dekret festgelegt) obliegen dem Mieter, der zudem den Bedarf an größeren Reparaturen unverzüglich dem Vermieter melden muss. Der Vermieter wiederum ist für größere Reparaturen verantwortlich und dafür, die im Mietvertrag aufgeführten Einrichtungen und Ausstattungen funktionsfähig zu halten.

Zwei gesetzlich garantierte Schutzrechte können vertraglich nicht ausgeschlossen werden: Der Mieter darf ein Haustier halten (jede Vertragsklausel, die dies verbietet, ist nach dem Gesetz vom 9. Juli 1970 nichtig), und auch ein Rauchverbot darf nicht auferlegt werden — die gemietete Wohnung ist die private Wohnstätte des Mieters. Für Rauchschäden, die im Auszugsprotokoll festgestellt werden, haftet der Mieter selbstverständlich weiterhin. Untervermietung oder Abtretung des Mietvertrags erfordern stets die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters.

Interessante Fakten

Frankreich besitzt etwa ein Viertel aller Sozialwohnungen in der Europäischen Union (rund 21 Millionen in der gesamten EU) — der größte Sozialwohnungsbestand Europas.
Trotz des Umfangs des Sozialsektors wird der private Mietmarkt weiterhin von Kleinvermietern dominiert — 95% der privaten Mietwohnungen gehören Privatpersonen.

Häufig gestellte Fragen

Ein Vermieter kann einen unmöblierten Wohnmietvertrag nur zum Ende seiner dreijährigen Laufzeit beenden, mit einer mindestens sechsmonatigen schriftlichen Kündigungsfrist und unter Angabe eines der gesetzlich anerkannten Gründe — Rücknahme der Wohnung zur eigenen oder familiären Nutzung, Verkauf bei Räumung der Wohnung oder ein anderer ernsthafter und legitimer Grund. Eine Kündigung ohne gültigen Grund oder außerhalb des Zeitfensters zum Laufzeitende hat keine Rechtswirkung, und der Mietvertrag verlängert sich einfach um weitere drei Jahre.

Bei einer unmöblierten Vermietung ist die Kaution gesetzlich auf eine Monatsmiete ohne Nebenkosten gedeckelt. Bei möblierten Mietverhältnissen sind bis zu zwei Monate zulässig. Die Kaution wird für den Mieter nicht verzinst und darf während der Mietdauer nicht zur Deckung der Miete verwendet werden — sie wird erst nach dem Auszugsprotokoll abgerechnet, abzüglich berechtigter Abzüge.

Nein. Wenn die Wohnung im DPE (Energieausweis) mit F oder G eingestuft ist, ist die Miete eingefroren — weder die jährliche IRL-basierte Anpassung noch irgendeine Indexierung dürfen angewendet werden, bis sich die Einstufung verbessert. Dies ist eine der folgenreicheren jüngeren Änderungen des französischen Mietrechts und überrascht Vermieter, die davon ausgehen, dass die jährliche Indexierungsklausel immer greift.

Ein verpflichtendes Diagnosepaket: den Energieausweis DPE, die Erklärung zu Natur- und Technologierisiken état des risques sowie — bei älteren Gebäuden — die Bleiuntersuchung CREP zusammen mit den Berichten zur Gas- und Elektroinspektion. Dies sind gesetzlich vorgeschriebene Anlagen zum Mietvertrag; ihr Fehlen kann den Vertrag selbst gefährden.

Ja — anders als auf manchen anderen europäischen Märkten, wo dies nur bewährte Praxis ist, ist der état des lieux in Frankreich sowohl beim Einzug als auch beim Auszug verpflichtend. Er muss gemeinsam und schriftlich erstellt werden und wird zum Referenzdokument für jeden Anspruch auf Kautionsabzug.

Nein. Das französische Recht erklärt jede Klausel, die bei verspäteter Zahlung eine Vertragsstrafe, ein Bußgeld oder eine Mieterhöhung vorsieht, von vornherein für nichtig. Gerät ein Mieter in Rückstand, bleibt dem Vermieter nur der formale gerichtliche Weg — ein commandement de payer, gefolgt, falls nötig, von der Aktivierung der Auflösungsklausel des Mietvertrags vor Gericht.

Standardmäßig drei Monate, oder nur einen Monat, wenn sich die Immobilie in einer ausgewiesenen Zone mit angespanntem Wohnungsmarkt (zone tendue) befindet oder der Mieter für eine der anderen gesetzlichen Ausnahmen infrage kommt (z. B. Arbeitsplatzverlust, erste Arbeitsstelle, berufliche Versetzung, gesundheitliche Gründe oder ein Alter über 65 Jahre bei niedrigem Einkommen).

Frankreich: jede Miete mit Brokik verwalten

Brokik gibt jeder Immobilie den Mietvertrag, die Steuerregeln und die Sprache ihres eigenen Marktes — in einem einzigen Konto.